Die mit dem UG 12 meßbaren Anomalien werden vor allem hervorgerufen durch leitfähige metallische Materialien wie Rohre, Leitungen, Fässer, metallische Abfälle, Stahlbeton etc., Änderungen im Untergrund, hervorgerufen durch Hohlräume, Gräber, Verwerfungen, Schächte, Verfüllungen, Einlagerungen, elektrolytische Austritte von Deponien etc. Durch flächige Kartierung werden Zonen oder einzelne Objekte als anomale Veränderung deutlich hervorgehoben.

Hinweise zur Finanzierung *